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Führerscheinklassen

Ein kleiner Exkurs in alte und neue Führerscheinklassen.

Wer seine Fahrerlaubnis vor 1999 abgelegt hat darf deutlich mehr Masse bewegen ans jüngere Fahrer. Mit der damals üblichen Fahrerlaubnis Klasse 3 ist es erlaubt, ein Zugfahrzeug bis 7.500kg zulässiger Gesamtmasse zu führen. Dazu darf ein Anhänger mit dem 1,5-fachen Gewicht der Zugmaschine bewegt werden. Damit waren maximal 18.500kg Zugmasse für Inhaber der alten Fahrerlaubnis möglich. Diese wurde mit der Umschreibung auf 12.000kg begrenzt. 
Für Wohnwagengespanne ist hier also die Fahrerlaubnis nie die entscheidende Hürde. Fahrzeug und Können des Fahrers geben das Ende des Möglichen vor.

Wer seine Fahrprüfung nach dem 1.1.1999 abgelegt hat, für den wird es deutlich komplizierter:

  • Der normale PKW-Führerschein Klasse B begrenzt die Zugmasse auf 3.500kg, wiegt das Zugfahrzeug zum Beispiel 2.000kg bleiben für den Wohnwagen 1.500kg
     
  • Mit ein paar Theoriestunden und einem Test kann die Klasse B96 erworben werden. Damit wird das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns auf 4.250kg erhöht und die Beschränkung im Gewicht des Anhängers entfällt.
    Klingt gut? Ist es aber nicht.
    Will man eine Anhänger mit 2.000kg zGM (zulässige Gesamtmasse) bewegen bleiben 2.250kg zGM für das Zugfahrzeug.
    Ein moderner Volkswagen Caravelle kommt aber schon auf 3.080kg, ein Passat Variant auf 2.270kg und ein Mercedes E-Klasse T-Modell auf 2.695kg. Es wird also eng.
     
  • Bleibt noch die große PKW-Fahrerlaubnis Klasse BE. Bei dieser ist ein Zugfahrzeug mit einer Gesamtmasse von 3.500kg mit einem Anhängergewicht von 3.500kg kombinierbar.
    Hier für sind Therorie- und Praxisstunden erforderlich.
    Dafür darf man dann alles bewegen, was eine Kombination aus PKW und Wohnwagen ist.

Bei all diesen Gewichtsangabem gilt das zGM, die zulässige Gesamtmasse.
Diese steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bei de Kennziffer F.1.