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Wie man mehr an den Haken bekommt

Kaum hatten wir unsere Pippilotta auf dem Hof stehen, ärgerten wir uns auch schon. Der Vorbesitzer hatte den Wohnwagen auflasten lassen. Dabei werden Elemente des Fahrwerks ab Werk verstärkt und hierdurch eine größere Nutzlast ermöglicht. 

Der Wohnwagen darf 1.350kg wiegen, unser Fahrzeug aber nur 1.200kg ziehen. Zieht man noch die Stützlast von 50kg ab, bleibt noch eine Lücke von 100kg. Bedeutet: wir dürfen den Wohnwagen nie voll laden und auch nicht so ausbauen,, wie wir das vielleicht wollen. Ein neuer PKW kam für uns gar nicht in Frage, also hat sich Carsten (mal wieder) auf den Asphalt gelegt und das Typenschild der Anhängerkupplung gelesen. Uns siehe da, die Kupplung hält, obwohl abnehmbar, mit 2.400kg Anhängelast und 96kg Stützlast aus. Warum der Händler, der uns den Wagen verkauft und die Kupplung nachträglich eingebaut hat nur 1.200kg eingetragen hat, konnten wir nicht verstehen.

Von der Kontaktaufnahme bis zur Eintragung

Um mehr aus der Anhängerkupplung zu holen, muss ein Sachverständiger ein Gutachten erstellen, aus dem hervorgeht, das die Kombination aus Fahrzeug und Kupplung eine höhere Anhängelast vertragen. Ausschlaggebend hierbei sind zwei Punkte:

  1. Der Antriebsstrang muss in der Lage sein, das Gespann an einer Steigung sicher in Bewegung bringen zu können.
     
  2. Die Bremsanlage muss so dimensioniert sein, um das Gespann sicher anhalten zu können

Da man ohne größere Umbauten diese beiden Punkte nicht ändern kann, wird einfach die zulässige Steigung für die erhöhte Zuglast von 12% auf 8% reduziert. Hierdurch werden Motor, Kupplung, Getriebe und Bremsen entlastet. Der Sachverständige hat für jedes Fahrzeug die konkreten Werte und bestimmt anhand dieser und dem Wissen um den Aufbau der Karosserie die dann zulässige Angänge- und Stützlast. Diese Werte bekommt man dann in Form eines Gutachtens.

 

Mit dem Gutachten darf man aber noch nicht direkt losfahren! Mit den neuen Papieren geht es zu einer anerkannten Prüfstelle (TÜV, KÜS, Dekra....). Dort schaut sich der Meister das Fahrzeug an und prüft, ob alle Anlagen im Originalzustand sind. Denn technische Veränderungen könnten das Ergebnis des Gutachtens in Frage stellen.
Kommt der zu dem Ergebnis, dass alles so ist wie es sein soll, zieht er das Gutachten ein und man bekommt eine Bescheinigung.

Mit dieser Bescheinungung und den Fahrzeugpapieren geht es zur Zulassungsstelle. Dort werden die geänderten Daten in das System des KBA eingepflegt und man erhält neue Papiere.

Die alten Zahrzeugpapiere gelten die ganze Zeit weiter, man darf also das Zugfahrzeug benutzen.

Die Zuglasterhöhung hat mit allen Papieren und Umschreibungen ca. 600 Euro gekostet. Dafür dürfen wir jetz aber einen Anhänger mit 1880kg Gesamtgewicht bewegen. Das wäre schon ein ganz schön großes Gerät.

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